Luftfahrtunternehmen, welche Luftfracht oder Post von einem Nicht-EU-Flughafen in die EU fliegen, müssen das ACC3-Programm der EU für eingehende Fracht und Post einhalten. Nur Luftfahrtunternehmen, die dieses Programm einhalten, können als „Air Cargo or Mail Carrier operating into the Union from a Third Country Airport“ (ACC3) benannt werden und somit Fracht oder Post in die EU befördern. Die ACC3-Bezeichnung ist für jeden Nicht-EU-Flughafen erforderlich, von dem ein Luftfahrtunternehmen Luftfracht oder Luftpost in die EU fliegt.
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